Gerne sende ich Ihnen meine Visitenkarte mit einer Kurzform des folgenden Textes zu! Sie können sie praktisch im Portemonnaie aufbewahren, um für den Fall der Fälle gut gerüstet zu sein!
1. Unfallstelle absichern
Warnblinkanlage einschalten;
Warnweste anziehen;
Warndreieck in geeigneter Entfernung aufstellen (innerorts: ca. 50 m, Landstraße: ca. 100 m, Autobahn: 150 bis 400 m, je nach Situation);
bei geringem Schaden Fahrzeuge umgehend aus der Gefahrenzone entfernen;
bei größeren Schäden keine Spuren beseitigen und abwarten, bis der Unfall aufgenommen wurde.
2. ggf. Verletzten helfen
Informationen hierzu finden Sie zum Beispiel auf der Website des DRK.
3. Zeugen ansprechen
Sprechen Sie die Zeugen aktiv an. Notieren Sie unbedingt die Kontaktdaten der Zeugen.
4. immer die Polizei rufen
Auch ein von außen nicht sichtbarer Schaden kann teure, innenliegende Teile Ihres Fahrzeugs beschädigt haben. Rufen Sie deshalb die Polizei in jedem Falle!
5. Fotos machen
Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, insbesondere von der Position der Fahrzeuge. Fotografieren Sie danach die Beschädigungen detailliert.
6. Ruhe bewahren, nicht diskutieren und keine unnötigen Angaben zum Unfall machen
Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen mit dem Unfallgegner oder der Polizei ein, machen Sie nur notwendige Angaben. Eine Klärung der Schuldfrage erfolgt nicht durch die Polizei, sondern nur vor Gericht. Bewahren Sie bei allen Gesprächen Ruhe und einen kühlen Kopf.
Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnis oder Ähnliches.
7. Daten des Unfallgegners verlangen
Dies betrifft insbesondere den Namen des Fahrers (Unfallgegner), das Kennzeichen, die Adresse, Name/Adresse des Fahrzeughalters und die Versicherungsdaten.
8. Unfallzettel von der Polizei aufbewahren
Der Unfallzettel ist klein, bewahren Sie ihn gut auf.
9. unabhängigen KFZ-Sachverständigen und Rechtsanwalt einschalten
Nutzen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Auch werde ich Ihnen so gut wie immer empfehlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt werden grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung getragen.
Achtung: Es ist gut möglich, dass die gegnerische Versicherung versucht, Ihnen die Inanspruchnahme eines unabhängigen Gutachters und eines Rechtsanwalts auszureden.
Weitere Informationen finden sich zum Beispiel im Unfall-Lexikon und auf der Website Haftpflicht, Unfall, Kasko ("Captain HUK").