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Dr.-Ing. Dipl.-Ing. Benjamin Schmorl

Freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV), in der Regel kostenlos für Geschädigte/-n, 0176 - 471 222 39 (Tel./Messenger/SMS)


Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

 

Sind Sie Geschädigte/-r eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden an Ihrem Fahrzeug?

 

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich, indem ich den Schaden professionell aufnehme und ein Unfallgutachten erstelle. Dieses Gutachten wird der gegnerischen Versicherung vorgelegt, damit sie Ihren Schaden reguliert. Dies ist für Sie in der Regel kostenlos, da die gegnerische Versicherung auch mein Honorar zahlt.

 

Achtung: Es ist gut möglich, dass die gegnerische Versicherung versucht, Ihnen die Inanspruchnahme eines unabhängigen Gutachters auszureden.

 

Warum lohnt es sich, einen freien, unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen?

 

Die gegnerische Versicherung möchte sparen und wird im Allgemeinen versuchen, so wenig wie möglich an Sie bzw. Ihre Werkstatt zu zahlen. Ein unabhängiger Sachverständiger hilft Ihnen, sich gegen diesen Umstand zur Wehr zu setzen.

 

Es kann sogar passieren, dass Ansprüche, die Ihnen gesetzlich zustehen, nicht bedient werden. Ihnen stehen zum Beispiel eine Entschädigung für den Nutzungsausfall, eine Erstattung der Wertminderung an Ihrem Fahrzeug oder ein Ausgleich der Abschleppkosten zu. Auch steht Ihnen eine hochwertige, professionelle Reparatur nach Haftpflicht-Gesichtspunkten zu. Das heißt: Der Geschädigte ist so zu stellen wie vor dem Unfall.

 

Damit Ihnen kein Anspruch verloren geht, kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich und kostenfrei.

 

Bei welchen Schäden ist ein Sachverständiger der richtige Ansprechpartner?

 

Grundsätzlich bin ich Ihnen bei allen Schäden behilflich, die im Haftpflichtbereich liegen - die Sie also nicht selbst verursacht haben. Sobald der Schaden einen Betrag von 750 Euro überschreitet und/oder ein Totalschaden vorliegt, ist die Erstellung eines Gutachtens zu empfehlen. Ein Schaden unterhalb von 750 Euro ist ein sogenannter Bagatellschaden. In diesem Falle ist die Erstellung eines Kurzgutachtens möglich.

 

Auch im Kaskofalle - also zum Beispiel bei einem selbstverursachten Schaden - unterstütze ich Sie gerne. Hierzu muss Ihre Kasko-Versicherung zulassen, dass die Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgt.

 

Was kann ich noch für Sie tun?

 

Ich erstelle Ihnen auch gerne ein Wertgutachten über Ihr Fahrzeug - zum Beispiel als gutes Verkaufsargument, zur Dokumentation oder zur Vorlage bei der Versicherung/der Arbeitsagentur.